| |
Pfarrgemeinderat, was ist das?
Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrgemeinde, dessen Gläubige zusammen mit dem Pfarrer zur Förderung der Seelsorgstätigkeit mithelfen (can. 536 CIC).
Er ist zu unterscheiden von der Kirchenverwaltung, die sich um die Vermögens- und Personalfragen kümmert.
Der Pfarrgemeinderat wird von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde gewählt.
Die Einrichtung von Pfarrgemeinderäten geht auf einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) zurück. Das Dekret Apostolicam Actuositatem über das Apostolat der Laien regt die Einrichtung beratender Gremien in den Pfarrgemeinden an. In dieser Entwicklung zeigt sich auch der Wandel von der ausschließlich pastoral versorgten zur mit-sorgenden Gemeinde.
Um seine Arbeit leisten zu können, bildet der Pfarrgemeinderat Ausschüsse - etwa zu den Themenbereichen Liturgie, Jugend, Senioren und Verwaltung. In diese Ausschüsse können teilweise auch Nichtmitglieder berufen werden.
|
|
Mitglieder:
Pfarrer:
Pater Jan Janikowski MIC
Pfarrgemeinderatsvorsitzender
Ulrich Trollmann
Stellvertretende Vorsitzende
Irene Uhl
Schriftführerin
Heidelinde Kusterer
Mitglieder:
Petra Gartner
Dieter Horsch
Simonie Horsch
Christine Weber
Andrea Wörner
|